Explosionsgeschützte Bodenwaagen und Plattformen für explosionsgefährdete Bereiche der Zone 1/21, Division 1 und Zone 2/22, Division 2 ermöglichen genaues Wägen in Bereichen, in denen während des Betriebs mit einer explosionsgefährdete Atmosphäre zu rechnen ist. Diese eigensicheren Bodenwaagen wurden entwickelt, um langfristige Sicherheit, Produktivität und Qualität für eine Vielzahl von Wägebereichen zu gewährleisten.
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Sicherheit ist für Unternehmen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, ein entscheidender Faktor. Dieser kostenlose und umfassende Leitfaden vermittelt Ihnen umfangreiche Kenntnisse über Explosionsschutzverfahren, Standards und Bestimmungen sowie Installation, Betrieb und Wartung von Wägeausrüstung in Ex-Bereichen. Mehr Informationen
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Eine explosionsgeschützte Bodenwaage oder Bodenwaage für Ex-Bereiche ist von den Regulierungsbehörden für den Einsatz in Ex-Bereichen zugelassen. Explosionsgeschützte Bodenwaagen bzw. Bodenwaagen für Ex-Bereiche bieten ein sicheres, effizientes und zuverlässiges Wägen in explosionsgefährdeten Umgebungen.
Eine Bodenwaage gilt als sicher für Ex-Bereiche, wenn der Benutzer eine Risikobewertung des Geräts durchgeführt hat und dabei die Art und Dauer des Explosionsrisikos identifiziert hat. Dann kann eine Waage ausgewählt werden, die für den Betrieb in dieser Ex-Bereich-Kategorie zugelassen ist. Geräte wie beispielsweise Waagen müssen gemäss allen relevanten Normen genehmigt und hergestellt werden, einschliesslich eines geeigneten Wartungsplans.
Die Zonen werden von der International Electrochemical Commission (IEC) in Europa, Asien, Australien, Afrika und anderen Regionen oder von der National Fire Protection Association (NFPA) National Electric Code (NEC) in den USA klassifiziert
Ex-Bereiche der Klasse I, Division 1 sind Bereiche, die im Handbuch des NEC in den Artikeln 500, 501, 502, 503, 505 und 506 definiert sind.Bereiche der Klasse I sind Bereiche, in denen brennbare Gase oder Dämpfe in der Luft vorhanden sind, die ausreichen, um explosive oder zündfähige Gemische zu erzeugen (NEC 501).Division 1 ist eine Untergruppe der Klasse I und wird als ein Bereich klassifiziert, in dem die oben genannten explosiven oder brennbaren Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten unter normalen, alltäglichen Betriebsbedingungen vorkommen können.
Ein Merkmal von Bereichen der Zone 2 ist, dass zündfähige Konzentrationen von brennbaren Gasen und Dämpfen normalerweise nicht vorhanden sind, aber in bestimmten Fällen (diese werden in den NEC-Normen näher erläutert) vorhanden sein könnten. Die Zonen werden auch nach der ATEX-Richtlinie 1999/92/EG basierend auf der Häufigkeit und Dauer des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre klassifiziert. Gemäss der ATEX-Richtlinie 1992/92/EG liegt eine Zone 2 vor, wenn eine explosionsfähige Atmosphäre selten oder für kurze Zeit auftritt.
Explosionsgeschützte Bodenwaagen sind für Zone 1/21 Division 1 und Zone 2/22 Division 2 zugelassen, da sie in der Lage sind, das in den oben genannten Umgebungen erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen.
Weitere Informationen zur Auswahl explosionsgeschützter Bodenwaagen oder zur Klassifizierung explosionsgeschützter Bereiche finden Sie im Leitfaden zur Kompetenz in Ex-Bereichen.
Um festzustellen, ob eine bestimmte Bodenwaage für Ex-Bereiche für Ihre Umgebung geeignet ist, müssen Sie zunächst die Klassifizierung der Ex-Bereiche gemäss der International Electrochemical Commission (IEC) in Europa oder dem National Fire Protection Association (NFPA) National Electric Code (NEC) in den USA bestimmen. Dann müssen Sie eine Waage auswählen, die über die entsprechenden Zulassungen für die Klassifizierung Ihres Ex-Bereichs verfügt.
Eigensichere Systeme ermöglichen die Verwendung von Geräten, ohne dass die Gefahr einer Entzündung von brennbaren Gasen, Stäuben oder Fasern besteht, die in explosionsgefährdeten Bereichen vorhanden sein können. Durch strenge Tests muss METTLER TOLEDO nachweisen, das die eigensicheren Bodenwaagen den Anforderungen der Zulassungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden genügen, indem Konformitätszertifikate, Zeichnungen und andere unterstützende Materialien zur Verfügung gestellt werden.
Die Eigensicherheit bietet drei Klassifizierungsstufen, „ia“, „ib“ oder „ic“, die auf dem Sicherheitsniveau und der Anzahl der möglichen Fehler basieren. Bei jeder Klassifizierung wird versucht, die Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre gegen die Wahrscheinlichkeit einer Zündung abzuwägen. Das Schutzniveau „ia“ ist eine Voraussetzung für Geräte der Kategorie 1 und eignet sich für den Einsatz in Zone 0/Division 1. Das Schutzniveau „ib“ für Geräte der Kategorie 2 ist für den Einsatz in Zone 1 geeignet. Das Schutzniveau „ic“ für Kategorie 3 ist für den Einsatz in Zone 2/Division 2 geeignet.
Für eigensichere Bodenwaagen, die an einem festen Standort installiert sind, sollte der maximale Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen drei Jahre nicht überschreiten, ohne dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Sobald ein Intervall festgelegt ist, sollten zusätzliche periodische Inspektionen durchgeführt werden, um das vorgeschlagene Intervall zu unterstützen oder zu ändern. Bewegliche oder ortsveränderliche eigensichere Betriebsmittel sind anfälliger für Beschädigungen oder Missbrauch als ortsfeste Anlagen, daher sollte der Abstand zwischen den regelmässigen Inspektionen höchstens 12 Monate betragen. Gehäuse, die häufig geöffnet werden, wie z. B. Batteriegehäuse, müssen mindestens alle 6 Monate einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Ausserdem müssen alle Geräte vor der Benutzung von einem geschulten Bediener visuell überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht offensichtlich beschädigt sind.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Kompetenz in Ex-Bereichen, den Sie hier herunterladen können.